Narkose beim Zahnarzt
Kostenübernahme durch die Kassen
Bei den meisten zahnärztlichen Behandlungen ist die örtliche Betäubung die Methode der Wahl und wird von der Krankenkasse immer übernommen. Auf Anraten des Zahnarztes oder auf Wunsch des Patienten ist auch bei größeren Eingriffen eine Vollnarkose möglich.
Private Kassen erstatten die Narkose in der Regel. Gesetzliche Kassen übernehmen sie nur bei medizinischer Notwendigkeit, wenn die Behandlung nicht in örtlicher Betäubung möglich ist. Die Entscheidung trifft ausschließlich der behandelnde Zahnarzt. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der Kasse ist weder vorgesehen noch erforderlich.